Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website auch mit Screenreader, Tastatur oder bei eingeschränktem Sehvermögen bedienbar ist. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten seit dem 28. Juni 2025 verbindliche Anforderungen für viele geschäftliche Angebote im Netz.

Wen es betrifft

Betroffen sind vor allem Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Bankdienste und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob eine konkrete Website darunter fällt, sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Die wichtigsten Punkte in der Praxis

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
  • Alle Funktionen mit der Tastatur erreichbar, mit sichtbarem Fokus.
  • Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos.
  • Saubere Überschriftenhierarchie ohne übersprungene Ebenen.
  • Formularfelder mit echten Beschriftungen, nicht nur Platzhaltertext.
  • Fehlermeldungen, die verständlich sagen, was zu tun ist.
  • Kein Inhalt, der ausschließlich über Farbe vermittelt wird.

Der doppelte Nutzen

Fast alles davon hilft auch der Sichtbarkeit: saubere Überschriften, beschriftete Bilder und klare Strukturen sind genau das, woraus Suchmaschinen und KI-Systeme Bedeutung ableiten. Barrierefreie Seiten sind außerdem auf kleinen Bildschirmen und bei schlechter Verbindung besser bedienbar – das betrifft jeden Besucher.

Verwandte Begriffe: Alt-Text, H1-Überschrift, Responsive Design.

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