Die DSGVO gilt für jede Website, die Daten von Personen in der EU verarbeitet. Und das tut praktisch jede – spätestens durch Server-Logdateien mit IP-Adressen.
Was eine normale Firmenwebsite braucht
- Datenschutzerklärung, die tatsächlich beschreibt, was eingesetzt wird – nicht eine Vorlage mit Diensten, die gar nicht verwendet werden.
- Verschlüsselung per https, besonders bei Formularen.
- Einwilligung vor dem Laden von Analyse- und Marketing-Diensten.
- Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hoster, Newsletter-Anbieter und ähnlichen Dienstleistern.
- Datensparsamkeit im Formular: nur abfragen, was gebraucht wird. Das Geburtsdatum für eine Angebotsanfrage gehört nicht dazu.
Die häufigsten Verstöße im Mittelstand
- Google Fonts werden von Google-Servern geladen statt lokal.
- Analytics oder Meta-Pixel laden vor der Einwilligung.
- Google Maps ist direkt eingebettet, ohne Zwei-Klick-Lösung.
- Kontaktformular ohne Hinweis auf die Datenverarbeitung.
- Datenschutzerklärung stammt von einer alten Website.
Einordnung
Die meisten Abmahnungen betreffen Kleinigkeiten, die sich in einer Stunde beheben lassen. Teuer wird es, wenn nichts davon je geprüft wurde. Rechtsberatung darf nur ein Anwalt leisten – technisch umsetzen lässt sich das Meiste ohne.
Verwandte Begriffe: Cookie-Banner, Impressumspflicht, SSL-Zertifikat.