Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland braucht ein Impressum. Die Pflicht ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz, das den früheren Paragrafen 5 TMG abgelöst hat. Sie gilt auch für Einzelunternehmer, Vereine und geschäftliche Social-Media-Profile.
Was hineingehört
- Vollständiger Name, bei Firmen mit Rechtsform, und ladungsfähige Anschrift – kein Postfach.
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für schnellen Kontakt.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Bei eingetragenen Firmen: Register und Registernummer.
- Bei erlaubnispflichtigen Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde.
- Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte, wenn journalistische Beiträge erscheinen.
Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar
Der Link gehört sichtbar in den Fußbereich jeder Seite und muss Impressum heißen – nicht Rechtliches oder Info. Zwei Klicks sind die Obergrenze. In Grafiken versteckte Angaben gelten als nicht erfüllt.
Häufige Fehler
- Impressum nur auf der Startseite verlinkt.
- E-Mail-Adresse als Bild, um Spam zu vermeiden – das erfüllt die Pflicht nicht.
- Veraltete Adresse nach einem Umzug.
- Kein Impressum auf dem geschäftlichen Instagram-Profil.
Nebeneffekt: Ein vollständiges, konsistentes Impressum ist zugleich eine der Quellen, aus denen Suchmaschinen und KI-Systeme Ihre Unternehmensdaten bestätigen.
Verwandte Begriffe: DSGVO, NAP-Konsistenz.