Impressumspflicht

Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland braucht ein Impressum. Die Pflicht ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz, das den früheren Paragrafen 5 TMG abgelöst hat. Sie gilt auch für Einzelunternehmer, Vereine und geschäftliche Social-Media-Profile.

Was hineingehört

  • Vollständiger Name, bei Firmen mit Rechtsform, und ladungsfähige Anschrift – kein Postfach.
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse für schnellen Kontakt.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
  • Bei eingetragenen Firmen: Register und Registernummer.
  • Bei erlaubnispflichtigen Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde.
  • Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte, wenn journalistische Beiträge erscheinen.

Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar

Der Link gehört sichtbar in den Fußbereich jeder Seite und muss Impressum heißen – nicht Rechtliches oder Info. Zwei Klicks sind die Obergrenze. In Grafiken versteckte Angaben gelten als nicht erfüllt.

Häufige Fehler

  • Impressum nur auf der Startseite verlinkt.
  • E-Mail-Adresse als Bild, um Spam zu vermeiden – das erfüllt die Pflicht nicht.
  • Veraltete Adresse nach einem Umzug.
  • Kein Impressum auf dem geschäftlichen Instagram-Profil.

Nebeneffekt: Ein vollständiges, konsistentes Impressum ist zugleich eine der Quellen, aus denen Suchmaschinen und KI-Systeme Ihre Unternehmensdaten bestätigen.

Verwandte Begriffe: DSGVO, NAP-Konsistenz.

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